KEV-Stopp
Medienmitteilung
Datum 2. Februar 2009
Stopp für die Einspeisever-gütung für grünen Strom
Der Fördertopf für grünen Strom ist ausgeschöpft. Seit Mai 2008 sind so viele Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingegangen, dass der Gesamt-Kostendeckel der KEV erreicht ist. Ab 1. Februar 2009 werden deshalb sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse auf eine Warteliste gesetzt.
Bereits Ende 2008 zeichnete sich ab, dass die Flut der Anmeldungen für die kostendeckendeEinspeisevergütung sehr bald zur Ausschöpfung der gesetzlich festgelegten KEVGesamtsumme führen würde (siehe BFE-Medienmitteilung vom 28. November 2008). Schon am ersten Anmeldetag war das Jahres-Zubaukontingent 2008 für neue Photovoltaik-Anlagen ausgeschöpft. Das Bundesamt für Energie BFE verfügte deshalb einen Bescheidstopp für die Photovoltaik, so dass die nationale Netzgesellschaft swissgrid ag, die im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) das Anmelde- und Bescheidverfahren durchführt, ab diesem Zeitpunkt über 3'000 angemeldete Photovoltaik-Anlagen auf eine Warteliste setzen musste.
Trotz dieser Massnahme ist der im Energiegesetz durch das Parlament festgelegte Gesamtdeckel über alle Technologien aufgrund der grossen Zahl von Anmeldungen inzwischen erreicht worden. Das BFE verfügt deshalb ab dem 1. Februar 2009 einen Bescheidstopp für alle Technologien. Konkret bedeutet dies, dass die swissgrid ag sämtliche Neuanmeldungen von Anlagen aller Technologien mit Datum des Poststempels ab 1. Februar 2009 auf eine Warteliste setzt.
Angesichts des drohenden Risikos eines baldigen Systemstillstands, hat Bundesrat Moritz Leuenberger das BFE bereits im November 2008 beauftragt, bis Mitte 2009 konkrete Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Der weitere Ausbau der grünen Stromproduktion in der Schweiz auf Basis des heutigen KEV-Fördersystems nicht mehr möglich. Nur durch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen kann das wirtschaftliche Potenzial des erneuerbaren Stroms weiter ausgeschöpft werden. Im Vordergrund steht dabei, die Kostenlimite der KEV (Gesamtdeckel) anzuheben oder ganz aufzuheben. Eine weitere Möglichkeit ist die beschleunigte Einführung von verpflichtenden Produktionsquoten aus erneuerbaren Energien für die einzelnen Energieversorgungsunternehmen.

